Vermögensverwaltungsauftrag: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Abkürzung:''' VVA | '''Abkürzung:''' VVA |
Aktuelle Version vom 22. Oktober 2008, 11:15 Uhr
Definition: Mit einem Vermögensverwaltungsauftrag delegiert der Kunde sämtliche Bankangelegenheiten an den Vermögensverwalter, welcher somit zusätzlich zur Anlageberatung auch die Anlageentscheide trifft. Dabei lassen sich folgende zwei Ausgestaltungsformen definieren:
• Allgemeiner Vermögensverwaltungsauftrag: Mit dem allgemeinen VVA wird der Vermögensverwalter dazu ermächtigt, Handlungen im Rahmen der üblichen Vermögensverwaltung durchzuführen.
• Spezieller Vermögensverwaltungsauftrag: Mit einem speziellen VVA lässt sich ein allgemeiner VVA durch spezifische Kriterien einschränken oder erweitern, so zum Beispiel die Restriktion auf rein europäische Wertschriften.
Abkürzung: VVA