Anlagevermögen: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | - immaterielle Vermögensgegenstände sind Konzessionen und andere Rechte wie Patente, Lizenzen sowie der (derivative) Geschäfts- oder Firmenwert, | |
− | + | - Sachanlagen sind Grundstücke, Immobilien, technische (zum Beispiel Maschinen) und andere Anlagen (zum Beispiel Betriebs- und Geschäftsausstattung), | |
− | + | - Finanzanlagen sind Beteiligungen an anderen Unternehmen, Wertpapiere und andere finanzielle Forderungen, die langfristig angelegt sind. |
Aktuelle Version vom 8. August 2017, 15:59 Uhr
Das Anlagevermögen gliedert sich nach § 266 HGB in drei Hauptgruppen:
- immaterielle Vermögensgegenstände sind Konzessionen und andere Rechte wie Patente, Lizenzen sowie der (derivative) Geschäfts- oder Firmenwert, - Sachanlagen sind Grundstücke, Immobilien, technische (zum Beispiel Maschinen) und andere Anlagen (zum Beispiel Betriebs- und Geschäftsausstattung), - Finanzanlagen sind Beteiligungen an anderen Unternehmen, Wertpapiere und andere finanzielle Forderungen, die langfristig angelegt sind.