Kaufpreisaufteilung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Englisch:''' Purchase Price Allocation
 
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'''Definition:''' Zur Kaufpreisaufteilung bei einem Unternehmenszusammenschluss gehört die Identifikation aller erworbenen materiellen und [[immateriellen Vermögenswerte]] (Marken, Patente, Kundenstämme, Technologien, etc.) und Schulden (inklusive Eventualverbindlichkeiten) sowie deren Bewertung zum [[Fair Value]]. Der Kaufpreis wird auf die Vermögensgegenstände sowie Verbindlichkeiten aufgeteilt und unter der Berücksichtigung der [[latente Steuern|latenten Steuern]] wird der [[Goodwill]] als Residualgrösse kalkuliert.
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'''Definition:''' Zur Kaufpreisaufteilung bei einem Unternehmenszusammenschluss gehört die Identifikation aller vorhandenen materiellen und [[immaterielle Vermögenswerte|immateriellen Vermögenswerte]] (Marken, Patente, Kundenstämme, Technologien, etc.) und Schulden (inklusive Eventualverbindlichkeiten) sowie deren anschliessende Bewertung zum [[Fair Value]]. Der Kaufpreis wird aufgeteilt nach Vermögensgegenständen und  Verbindlichkeiten und unter der Berücksichtigung der [[latente Steuern|latenten Steuern]] wird der [[Goodwill]] als Residualgrösse kalkuliert.
  
 
'''Abkürzung:''' PPA
 
'''Abkürzung:''' PPA
  
 
'''Verwandte Begriffe:''' [[Bilanzbereinigung]]
 
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Aktuelle Version vom 28. Februar 2008, 09:52 Uhr

Englisch: Purchase Price Allocation

Definition: Zur Kaufpreisaufteilung bei einem Unternehmenszusammenschluss gehört die Identifikation aller vorhandenen materiellen und immateriellen Vermögenswerte (Marken, Patente, Kundenstämme, Technologien, etc.) und Schulden (inklusive Eventualverbindlichkeiten) sowie deren anschliessende Bewertung zum Fair Value. Der Kaufpreis wird aufgeteilt nach Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten und unter der Berücksichtigung der latenten Steuern wird der Goodwill als Residualgrösse kalkuliert.

Abkürzung: PPA

Verwandte Begriffe: Bilanzbereinigung