Genehmigtes Aktienkapital: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 31. August 2017, 10:58 Uhr
Als genehmigtes Kapital wird eine Form der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft genannt. Dabei ermächtigt die Hauptversammlung den Vorstand in einem bestimmten Zeitraum das Grundkapital der Gesellschaft um einen bestimmten Betrag zu erhöhen.