Bilanzbereinigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. Februar 2008, 14:21 Uhr
Definition: Um eine Unternehmensbewertung durchzuführen, muss die Bilanz vorher bereinigt werden, das heisst z.B. dass stille Reserven aufgelöst oder nichtbetriebliches Vermögen ausgesondert werden.
Verwandte Begriffe: Stille Reserven, Nichtbetriebliches Vermögen