Goldene Finanzierungsregel: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf der [[Fristenkongruenz]] beruhendes Prinzip, nachdem in der [[Bilanz]] die [[Duration]] der Aktivseite und der Passivseite aufeinander abzustimmen ist. Demnach sollte das Anlagevermögen mit langfristigem [[Kapital]] (Eigenkapital, langfristiges [[Fremdkapital]] etc.) und das Umlaufvermögen mit kurzfristigem [[Kapital]] (Kreditoren, [[Bankkredit]] etc.)  zu finanziert werden.
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Auf der [[Fristenkongruenz]] beruhendes Prinzip, nachdem in der [[Bilanz]] die [[Duration]] der Aktivseite und der Passivseite aufeinander abzustimmen ist. Demnach sollte das Anlagevermögen mit langfristigem [[Kapital]] (Eigenkapital, langfristiges [[Fremdkapital]] etc.) und das Umlaufvermögen mit kurzfristigem [[Kapital]] (Kreditoren, [[Bankkredit]] etc.)  finanziert werden.

Aktuelle Version vom 29. April 2007, 18:51 Uhr

Definition: Auf der Fristenkongruenz beruhendes Prinzip, nachdem in der Bilanz die Duration der Aktivseite und der Passivseite aufeinander abzustimmen ist. Demnach sollte das Anlagevermögen mit langfristigem Kapital (Eigenkapital, langfristiges Fremdkapital etc.) und das Umlaufvermögen mit kurzfristigem Kapital (Kreditoren, Bankkredit etc.) finanziert werden.