Wirtschaftliche Verwaltung

Aus FinanceWiki
Version vom 22. Oktober 2008, 11:22 Uhr von 130.60.242.134
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Definition: Unter der wirtschaftlichen Verwaltung wird die eigentliche Vermögensverwaltung im Sinne der Beratung verstanden. Die wirtschaftliche Verwaltung benötigt im Vergleich zur technischen Verwaltung keine Banken- oder Effektenhändlerlizenz.