Ordentliche Kapitalerhöhung
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Definition: Heraufsetzung des Aktienkapitals durch die Ausgabe neuer Aktien. Der Verwaltungsrat hat die ordentliche Kapitalerhöhung im Anschluss an die Zustimmung durch die Generalversammlung vorzunehmen wobei die Problematik der Kapitalverwässerung zu berücksichtigen ist.