Publikumsgesellschaft

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Englisch: Publicly Owned Company

Definition: Aktiengesellschaft, die an mindestens einer Börse kotiert ist. Damit kann jeder Investor Aktien erwerben und die Gesellschaft ist zumindest teilweise in Streubesitz. Echte Publikumsgesellschaften sind an einer oder mehrerer Börsen kotierte Gesellschaften mit einem atomisierten Aktionariat, d.h. ohne beherrschende Mehr- oder Minderheiten. Ein in Kontinentaleuropa häufig zu beobachtender Fall sind so genannte unechte Publikumsgesellschaften, bei denen ein massgeblicher Teil des Aktienkapitals bzw. der Stimmen (z.B. 60%) bei einem Investor, typischerweise bei einer Familie, vereint sind. Eine Aktiengesellschaft muss nicht zwingenderweise auch eine Publikumsgesellschaft sein. Den Übergang von einer privat gehaltenen Gesellschaft zu einer Publikumsgesellschaft nennt man Going Public oder Initial Public Offering, im umgekehrten Fall spricht man von einem Going Private.

Verwandte Begriffe: Initial Public Offering