Genehmigte Kapitalerhöhung
Version vom 4. Juli 2006, 11:23 Uhr von 130.60.202.77
Die genehmigte Kapitalerhöhung ist innert einer Frist von maximal 2 Jahren durchzuführen. Das genehmigte Kapital ist auf die Hälfte des bisherigen Aktienkapitals limitiert.