Prudentielle Aufsicht

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Definition: Die prudentielle Aufsicht hat verreinfacht das Ziel des Gläubiger-, Anleger- und Systemschutzes. Diese folgt dem Prinzip einer präventiven Aufsicht, um die Erhaltung der Solvenz der einzelnen Finanzintermediäre (Finanzinstitute, Versicherer, Effektenhändler, etc.) zu gewährleisten.