Anlagevermögen
Version vom 20. April 2010, 11:25 Uhr von 62.202.66.200 (Die Seite wurde neu angelegt: Das Anlagevermögen gliedert sich nach § 266 HGB in drei Hauptgruppen: * immaterielle Vermögensgegenstände sind Konzessionen und andere Rechte wie Patente, Lize...)
Das Anlagevermögen gliedert sich nach § 266 HGB in drei Hauptgruppen:
* immaterielle Vermögensgegenstände sind Konzessionen und andere Rechte wie Patente, Lizenzen sowie der (derivative) Geschäfts- oder Firmenwert, * Sachanlagen sind Grundstücke, Immobilien, technische (zum Beispiel Maschinen) und andere Anlagen (zum Beispiel Betriebs- und Geschäftsausstattung) * Finanzanlagen sind Beteiligungen an anderen Unternehmen, Wertpapiere und andere finanzielle Forderungen, die langfristig angelegt sind.