Hartes EK

Aus FinanceWiki
Version vom 12. Februar 2013, 19:33 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Englisch: Common Equity Tier 1

Definition: Das harte Eigenkapital (auch hartes Kernkapital) ist ein Element der Kapitalanforderungen im Rahmen von Basel III. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht definiert folgende Elemente als hartes Kernkapital: 1. von der Bank ausgegebene Stammaktien 2. Aktienagio (Aktienaufgeld) aus der Ausgabe von Instrumenten, die Teil des harten Kernkapitals sind 3. Einbehaltene Gewinne 4. kumulierte sonstige dem Gesamtergebnis zugerechnete Erträge und sonstige offengelegte Rücklagen 5. bei der Ermittlung des harten Kernkapitals angewandte regulatorische Anpassungen. Das Minimum an hartem Kernkapital beträgt 4.5%. Beim "einfachen" Kernkapital sind es 6%.