Unterbeteiligung
Version vom 12. Februar 2013, 19:34 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
Definition: Eine Unterbeteiligung liegt vor, wenn neben der ursprünglichen Bank weitere Kapitalgeber an einer Kreditvergabe beteiligt sind. Bei einer offenen Unterbeteiligung ist der Kunde darüber informiert. Bei einer stillen Unterbeteiligung nicht.