Custody
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Definition: Als Custody wird die Verwahrung wie auch Verwaltung von Effekten im Auftrag des Kunden bezeichnet. Die Verwahrung umfasst dabei die konkrete Depotführung, wobei sich die Verwaltung auf Aufgaben im Rahmen von Dividenden- und Zinszahlungen, Kapitalmassnahmen und des Mitspracherechts von Aktien konzentriert.